Amtliche Publikationen

für die Amtsdauer 2023– 2027 Erneuerungswahl der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich

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ERNEUERUNGSWAHL DER MITGLIEDER DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN SYNODE DES KANTONS ZÜRICH FÜR DIE AMTSDAUER 2023– 2027

PROVISORISCHER WAHLVORSCHLAG

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 29. September 2022 ist für die Erneuerungswahl des Mitgliedes der Synode innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden.

Zimmerli, Monika, Jahrgang 1965, Musiklehrerin, wohnhaft in Winterberg, von Bad Ragaz SG (bisher)

Es wird eine Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 19. November 2022 angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden kann oder auch neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde, Stadtrat Illnau-Effretikon, Abteilung Präsidiales, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben gemäss der Ausschreibung vom 29. September 2022 einzuhalten sind. Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Der Stadtrat Illnau-Effretikon erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die Politischen Rechte erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit amtlichen Wahlzetteln durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

12. November 2022

Stadtrat Illnau-Effretikon

Wahlleitende Behörde